Ausbildung & Laufbahn

Aufnahme in die Feuerwehr

Die freiwillige Feuerwehr ist eine städtische Einrichtung und kein Verein, daher müssen für die Aufnahme in die Einsatzabteilung bestimmte Grundvoraussetzungen vorliegen:

  • Mindestalter von 16 Jahren.
  • Ärztliches Gutachten, das der Antragsteller den Anforderungen im Feuerwehrdienst entspricht.
  • Nach Rücksprache mit dem Stadtwehr- und dem örtlichen Löschbezirksführer entscheidet der Bürgermeister über den Antrag, ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Grundausbildung / Truppmannausbildung / Ausbildung auf Stadtebene

Nach der Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr absolviert der neue Feuerwehrangehörige die sogenannte „Truppmannausbildung“, die sich wie folgt gliedert:

  • Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildung)
  • Truppmannausbildung Teil 2

Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildung)
Ziel dieses Ausbildungsabschnittes ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung eines erfahrenen Feuerwehrangehörigen. Diese Ausbildung daurt mindestens 70 Stunden und wird auf Ebene des Löschbezirkes durchgeführt.

Truppmannausbildung Teil 2
Ziel dieses Ausbildungsabschnittes ist die selbstständige Wahrnehmung der Truppmannfunktion im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz sowie die Vermittlung standortbezogener Kenntnisse. Diese Ausbildung dauert mindestens 80 Stunden innerhalb von mehreren Jahren und wird auf Ebene des Löschbezirkes durchgeführt.

Zwischen den Lehrgängen „Truppmannausbildung Teil 1“ und „Truppmannausbildung Teil 2“ können die Feuerwehrangehörigen noch die nachfolgenden beiden Lehrgänge besuchen:

Ausbildung zum Sprechfunker
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst, die Lehrgangsdauer beträgt mindestens 16 Stunden und wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Stadtebene druchgeführt. Die abschließende Prüfung wird im gesamten Landkreis durch den Ausbildungsbeauftragten des Saarpfalz-Kreises abgenommen.

Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz, die Lehrgangsdauer beträgt mindestens 25 Stunden und wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Stadtebene druchgeführt. Die abschließende Prüfung wird im gesamten Landkreis durch den Ausbildungsbeauftragten des Saarpfalz-Kreises abgenommen.
Da die körperliche Belastung eines Atemschutzgeräteträgers weit über die Anforderungen an einen „normalen“ Feuerwehrangehörigen hinausgehen, ist eine zusätzliche Arbeitsmedizinische Untersuchung nach Grundsatz 26 Teil 3 notwendig bevor diese Ausbildung begonnen werden darf. Atemschutzgeräteträger unter 50 Jahren müssen diese Tauglichkeit alle 3 Jahre, Atemschutzgeräteträger über 50 Jahre jedes Jahr nachweisen. Um bei Einsätzen als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden zu können, muss jährlich eine sogenannte „Belastungsübung“ in einer Atemschutzübungsanlage sowie eine Übung unter einsatzmäßigen Bedingungen durchgeführt werden.

Nach dem Abschluss der Truppmannausbildung kann der nachfolgende Lehrgang besucht werden:

Ausbildung zum Maschinisten
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung und die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräten sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchname von Sonderrechten erforderlich sind. Die Lehrgangsdauer beträgt mindestens 35 Stunden und wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Stadtebene druchgeführt. Die abschließende Prüfung wird im gesamten Landkreis durch den Ausbildungsbeauftragten des Saarpfalz-Kreises abgenommen.

Führungsausbildung / Ausbildung auf Stadtebene

Ausbildung zum Truppführer
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel. Die Lehrgangsdauer beträgt 35 Stunden und wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Stadtebene durchgeführt. Die abschließende Prüfung wird im gesamten Landkreis durch den Ausbildungsbeauftragten des Saarpfalz-Kreises abgenommen.

Führungsausbildung / Ausbildung auf Landesebene

Ausbildung zum Gruppenführer
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbstständige taktische Einheit sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Gruppenstärke. Die Ausbildung dauert zwei Wochen mit jeweils 37 Unterrichtsstunden und wird in Vollzeit an der Landesfeuerwehrschule in Saarbrücken durchgeführt.

Ausbildung zum Zugführer
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Zuges – einschließlich eines erweiterten Zuges- sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges. Die Ausbildung dauert zwei Wochen mit jeweils 37 Unterrichtsstunden und wird in Vollzeit an der Landesfeuerwehrschule in Saarbrücken durchgeführt.

Ausbildung zum Verbandsführer
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen von Einheiten über den erweiterten Zug (Führungsstufe C: Führen mit einer Führungsgruppe) sowie zur Leitung auch von Einsätzen mit Einheiten verschiedener Aufgabenbereiche auf der Grundlage der Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 100. Die Ausbildung dauert eine Wochen mit 37 Unterrichtsstunden und wird in Vollzeit an der Landesfeuerwehrschule in Saarbrücken durchgeführt.